Psychosoziale Notfallversorgung
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen dabei auf die Bewältigung dieser kritischen Lebensereignisse und der damit einhergehenden psychosozialen Belastungen ab.
„Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen.“
(Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Hrsg.): Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien (Teil I), Bonn 2009, S. 15)
Die PSNV-Maßnahmen für Betroffene (Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen und/oder Vermissende) bestehen aus psychischer Erste Hilfe, psychosozialen Akuthilfen, heilkundlichen Interventionen und darüber hinaus auch z.B. aus juristischer Beratung.
Die psychische Erste Hilfe ist eine Basiskompetenz der Einsatzkräfte, die im Notfall mit Betroffenen kommunizieren. Im DRK wird diese Basiskompetenz u.a. über den Lehrgang „Grundlagen PSNV“ vermittelt. Darüber hinaus hat das DRK
gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen und den Kirchen ein bundesweites Netzwerk von Kriseninterventionsdiensten, Notfallnachsorgediensten, Notfallbetreuungsteams und Notfallseelsorgediensten aufgebaut. Diese Dienste und Teams haben die Aufgabe, Menschen in akuten Krisensituationen zu begleiten und psychosoziale Akuthilfe zu leisten.Die Dienste sind hierzu im regionalen Hilfeleistungssystem verankert und pflegen die Kontakte zu Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr.
Die psychosoziale Akuthilfe beschränkt sich auf das Zeitfenster der Akutphase, d.h. die Zeit im Einsatz und unmittelbar nach dem Einsatz.
Aufgaben der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene:
• Begleitung und Betreuung
• Information im Sachzusammenhang
• Aktivierung des sozialen Netzes
• Organisation weiterführender Hilfen
• Unterstützung und Hilfe bei organisatorischen Aufgaben
• Keine Therapie!
Einsatzindikationen der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene:
• Not-, Unglücksfälle und Gewalttaten
• Massenanfall von Verletzten
• Großschadensereignisse
• Katastrophen
• Sonstige außergewöhnliche Ereignisse und Krisenfälle
Grenzen der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene:
• Akute Suizidalität
• Medizinische, pflegerische oder psychiatrische Hilfebedürftigkeit
• Die Betroffenen lehnen eine Begleitung durch PSNV-Kräfte ab
• Alarmierungswege außerhalb von BOS
Einbezug spezifischer weiterführender Unterstützung
Maßnahmen der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene:
• „Da sein!“
• Gesprächsangebot
• Schaffung eines geschützten Rahmens (Setting)
• Situatives Ermöglichen der Abschiednahme und Begleitung
• Rituale unter Berücksichtigung der religiösen, kulturellen und individuellen Bedürfnisse ermöglichen
• Organisation weiterführender Hilfe